Wasseruhren & Schornsteinfeger

Wasserumlage - Klärung offener Fragen

Liebe Gartenfreunde,

da es zur Wasserablesung diverse Fragen zum MV-Beschluß wegen der Wasserumlage gab, möchten wir diese wie folgt erklären. 

Die Umlage von 25.- €, beschlossen ab 2015, beinhaltet :

  • Den turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler (gesetzliche Eichfrist von 6 Jahren incl. Meldung zum Eichamt)

  • Absperrventil mit Rückflußverhinderer 

  • Material einschl. Lohn- bzw. Monteurkosten für die Sanitärfirma

  • Rücklagen für das Kolonie-Frischwassernetz (Bürgergarten, Festplatz, Büro einschl. Toiletten, Vereinshaus, usw.).

Schäden, die durch unsachgemäße Entleerung im Winter an Wasserzählern oder -leitungen entstehen, sind hierbei nicht eingeschlossen, gegen also zu Lasten des jeweiligen Nutzers.


Der Vorstand 

Berlin, 6.10..2015