Wasseruhren & Schornsteinfeger
Wasserumlage - Klärung offener Fragen
Liebe Gartenfreunde,
da es zur Wasserablesung diverse Fragen zum MV-Beschluß wegen der Wasserumlage gab, möchten wir diese wie folgt erklären.
Die Umlage von 25.- €, beschlossen ab 2015, beinhaltet :
- Den turnusmäßigen Austausch der Wasserzähler (gesetzliche Eichfrist von 6 Jahren incl. Meldung zum Eichamt)
 - Absperrventil mit Rückflußverhinderer 
 - Material einschl. Lohn- bzw. Monteurkosten für die Sanitärfirma
 - Rücklagen für das Kolonie-Frischwassernetz (Bürgergarten, Festplatz, Büro einschl. Toiletten, Vereinshaus, usw.).
 
Schäden, die durch unsachgemäße Entleerung im Winter an Wasserzählern oder -leitungen entstehen, sind hierbei nicht eingeschlossen, gegen also zu Lasten des jeweiligen Nutzers.
Der Vorstand 
Berlin, 6.10..2015
