Wasseruhren & Schornsteinfeger

Info zum Tausch der Wasserzähler

Werte Gartenfreundin, werter Gartenfreund,

aus gegebenem Anlass teilen wir Ihnen nochmals den Mitgliederversammlungs-Beschluß in Bezug auf die Kolonie-Frischwasseranlage aus dem Jahre 2015 mit:

Jede Parzelle zahlt pro Kalenderjahr mit der Kolonierechnung € 25,-- für die Gesamt-Frischwasseranlage in unserer Kolonie ein.

Dieser Betrag beinhaltet in erster Linie den Austausch aller Wasserzähler (Garten- u. Hauswasser) incl. Monteurstunden, An- u. Abfahrt sowie, wenn noch nicht vorhanden, mindestens einen Absperrschieber pro Parzelle mit sogen. Rückflußverhinderer.

Ein evtl. Guthaben im Laufe mehrerer Jahre, wird ausschließlich in die Unterhaltung, Instandhaltung u. Reparaturen der in die Jahre gekommenen Frischwasseranlage eingesetzt. Auch hier müssen Gruben saniert, Absperrschieber erneuert u. notfalls neue Gruben errichtet werden.

Zusätzlich finanzieren wir, in diesem Jahr einen, wenn möglich im übernächsten Jahr einen zweiten Löschwasserhydranten für hoffentlich nie eintretende Laubenbrände. - Dient zur Unterstützung der Feuerwehr - . Notwendig sind diese Maßnahmen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und der Wasserverordnung geworden.

Es ist niemanden mehr zuzumuten, für unsachgemäße Installationen die Verantwortung zu übernehmen.

Info´s hierüber finden Sie im Internet oder bei uns im Kolonie-Büro.

Nicht in dem v.g. Betrag enthalten sind:

  1. Der herbstliche Wasserzählerausbau zur Wintersicherung u. der Wiedereinbau der Zähler im Frühjahr!
  1. Reparatur oder Austausch von durch Frost beschädigte Wasserzähler oder Leitungen. In beiden Fällen müssen vom jeweiligen Nutzer die Kosten selbst getragen werden. Ratsam ist, frühzeitig den gewünschten Aus- bzw. Einbau anzumelden, damit die Nebenkosten, An- u. Abfahrt sowie Monteurstunden so gering wie möglich gehalten werden können.    
      

Abschließend sei noch angemerkt, dass eigenmächtige Arbeiten oder Reparaturen an den Frischwasserleitungen bis einschließlich Übergabeschacht pro Parzelle bis zum 1. Wasserzähler nicht mehr zulässig sind.

Die Wassergrubengröße sollte lt. Richtwerten ca. 100 x 100 x 150 cm betragen, damit ein reibungsloser Arbeitsablauf gewährleistet ist.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wünschen eine erfolgreiche Gartensaison 2016 u. stehen für evtl. Rückfragen zu den allgemeinen Bürotagen gerne zur Verfügung.

Der Vorstand